Pflegerentenversicherung

Pflegerentenversicherung
Versicherungsform der  Lebensversicherung zur Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ergänzt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung.
- 1. Leistungsvoraussetzungen: Die Leistungspflicht richtet sich i.Allg. nach den in der gesetzlichen Pflegeversicherung geregelten Pflegestufen.
- 2. Versicherungsleistungen: Die Leistungszusage setzt sich zusammen aus: a) Pflegerente: Rente bei Pflegebedürftigkeit; abhängig von der Pflegestufe (Pflegestufe I: 40 Prozent der vereinbarten Rente, Pflegestufe II: 70 Prozent, Pflegestufe III: 100 Prozent). Geleistet wird auch bei häuslicher Pflege ( Pflegeversicherung).
- b) Altersrente: Rente unabhängig von der Pflegebedürftigkeit; wird ab dem 85. (ggf. auch 80.) Lebensjahr lebenslänglich gezahlt.
- c) Todesfalleistung: Beim Tode des Versicherten wird ein Sterbegeld in Höhe von 24 (ggf. 36) vollen Monatsrenten abzüglich bereits geleisteter Rentenzahlungen gewährt.
- 3. Es werden auch Tarifvariationen angeboten, v.a. mit modifizierter Definition der Pflegebedürftigkeit.

Lexikon der Economics. 2013.

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